Maklervertrag: Was ist das? Antworten auf die 5 häufigsten Fragen

Maklervertrag: Hier finden Sie Antworten auf die 5 häufigsten Fragen

Den Begriff Maklervertrag haben Sie sicher schon einmal gehört. Aber haben Sie eine Ahnung was das überhaupt ist? Wann brauchen Sie einen Maklervertrag? Was steht in so einem Vertrag? Und was müssen Sie bei der Bindung beachten?

Immer wieder bekomme ich solche Fragen von meinen Kunden gestellt. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, die 5 häufigsten Kundenfragen in diesem Blogbeitrag zu beantworten.

Ich habe versucht, meine Antworten leicht verständlich zu formulieren, um Missverständnisse ein für alle Mal aus dem Weg zu räumen.

Die 2 Arten des Maklervertrags

Doch bevor ich auf die Beantwortung der Fragen eingehe, möchte ich Ihnen den Begriff „Maklervertrag“ erklären. So wissen Sie immer, wovon die Rede ist und es können keine weiteren Missverständnisse aufkommen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Maklerverträgen:

  • Schlichter Maklervertrag
  • Alleinvermittlungsauftrag

Bei einem schlichten Maklervertrag handelt es sich um einen formfreien Vertrag, der jederzeit von beiden Seiten (Verkäufer/Vermieter und Makler) beendet werden kann.

„Formfrei“ bedeutet hier, dass Sie dafür keinen schriftlichen Vertrag benötigen. Es reicht auch eine mündliche Vereinbarung.

Bei diesem Vertrag ist der Makler nicht verpflichtet sich beim Verkauf Ihrer Immobilie anzustrengen (=keine Bemühungspflicht).

Bei einem Alleinvermittlungsauftrag (=AV) ist der Verkäufer/Vermieter vertraglich an den Makler gebunden. Dieser Vertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden und ist befristet.

Außerdem hat der Makler die Pflicht sich zu bemühen und muss tätig werden (=Bemühungspflicht).

Bevor Sie einen Alleinvermittlungsauftrag unterschreiben, sollten Sie sich erkundigen, was ein solcher Vertrag alles beinhalten muss. Die Erklärung dazu würde aber den Umfang dieses Beitrags sprengen.

Deshalb habe ich für Sie im unteren Abschnitt dieses Beitrags eine genaue Aufstellung geschrieben, was so ein Alleinvermittlungsauftrag beinhalten muss (hier klicken).

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Ihre 5 häufigsten Fragen zum Maklervertrag

Frage 1: Bin ich an den Maklervertrag gebunden? Wenn ja, wie lange?

An einen Alleinvermittlungsauftrag sind Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gebunden. Dieser Zeitpunkt wird genau im Vertrag festgehalten. Die übliche Dauer dieser Frist liegt bei einem Imobilienverkauf bei 6 Monaten und bei einer Vermietung bei 3 Monaten.

Nach dieser Frist wandelt sich der Alleinvermittlungsauftrag in einen schlichten Maklervertrag um. Den schlichten Maklervertrag können Sie jeder Zeit formlos kündigen. 

Frage 2: Darf ich auch selbst einen Käufer für mein Objekt finden oder zusätzlich einen anderen Makler beauftragen?

Bei einem schlichten Maklervertrag dürfen Sie selbst und auch andere Makler einen Käufer finden. Wenn Sie einen Alleinvermittlungsauftrag abschließen, ist es Ihnen nicht erlaubt selbst zu verkaufen oder einen anderen Makler zu beauftragen.

Der Makler hat beim Alleivermittlungsauftrag nämlich das exklusive Recht Ihre Immobilie zu vermarkten und ist gleichzeitig dazu verpflichtet sein Bestes zu geben. Der Makler nimmt Ihnen dabei sämtliche Arbeiten ab.

Zu diesem Thema habe ich einen eigenen Blogbeitrag geschrieben. Darin erfahren Sie, wie Ihnen ein Profi beim Verkauf Ihrer Immobilie hilft und was die Vorteile dabei sind.

Um zum Beitrag zu gelangen, klicken Sie auf den folgenden Link: https://julia-ulrich.at/blog/immobilien-verkaufen-welche-arbeit-nimmt-mir-ein-makler-ab/ 

Frage 3: Kann ich von einem Maklervertrag zurücktreten?

Ein schlichter Maklervertrag ist jederzeit sowohl von Ihnen als auch vom Makler kündbar. Ihr Rücktrittsrecht bei einem Alleinvermittlungsauftrag beträgt 14 Tage – aber nur, wenn Sie den Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Maklers unterzeichnet haben.

Wenn der Makler bereits tätig ist oder die 14 Tage vorüber sind, sind Sie bis zur vereinbarten Frist an den Vertrag gebunden. Die Höchstdauer bei einem Verkauf sind 6 Monate und bei einer Vermietung 3 Monate.

Frage 4: Was steht in einer Nebenkostenübersicht?

Eine Nebenkostenübersicht ist für den Verkäufer und den Käufer sehr wichtig. In dieser Übersicht finden Sie:

  • sämtliche Nebenkosten, die bei einem Immobilienkauf bzw. -verkauf auf Sie zukommen
  • Informationen zum Energieausweis
  • rechtliche Grundlagen zum Maklergesetz
  • detaillierte Aufklärung zur Informationspflicht des Maklers
  • eine genaue Erklärung des Rücktrittsrechts
  • Hinweise zur Immobilienertragssteuer
  • das Widerrufsformular

Frage 5: Kommen beim Abschluss eines Maklervertrages Kosten auf mich zu?

Sowohl bei einem schlichten Maklervertrag als auch bei einem Alleinvermittlungsauftrag sind Sie erst mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages zahlungspflichtig.

Das bedeutet, dass zuerst ein erfolgreicher Verkauf Ihrer Immobilie zustande kommen muss, bevor der Makler Ihnen eine Rechnung stellen darf. Vor diesem Zeitpunkt kommen gegenüber dem Makler keine Kosten auf Sie zu.

Der Makler bekommt außerdem keine Provision, wenn das Objekt nicht verkauft wird und es somit zu keinem Abschluss kommt.

Sie haben noch andere Fragen zum Maklervertrag?

Sie haben über diesen Beitrag hinaus noch weitere Fragen zum Maklervertrag oder ein anderes Immobilienthema?

Kommen Sie gerne unverbindlich mit Ihren Fragen auf mich zu. Ich bin gerne für Sie da und teile mein Wissen mit Ihnen. Sie brauchen nur kurz Bescheid zu geben.

Rufen Sie mich einfach an unter der Nummer +43 676 34 27 188 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@julia-ulrich.at

Herzlich,
Julia Ulrich

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Was steht in einem Alleinvermittlungsauftrag?

Daten des Immobilienmaklers bzw. der Immobilienfirma

Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail

Daten des Auftraggebers (=Verkäufer/Vermieter)

Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum

Auftragsbedingungen – Vermittlungsobjekt

In diesem Punkt wird geklärt, ob es sich um einen Verkauf oder um eine Vermietung handelt. Außerdem werden genaue Daten zum Objekt aufgeschrieben (Daten aus dem Grundbuch und Adresse). Hier wird auch der gewünschte Kaufpreis oder die Miete festgehalten. Weiters wird in diesem Punkt die Befristung des Vertrages eingetragen.

Vorlage eines Energieausweises – Information über Energiekennzahlen

Der Verkäufer/Vermieter ist verpflichtet dem Makler einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Wird dieser nicht gebracht, ist der Makler aufgefordert, den Eigentümer über eine mögliche Verwaltungsstrafe aufzuklären.

Wechselseitige Unterstützungs- und Informationspflicht

Der Makler ist auf die Informationen und die Unterstützung des Eigentümers angewiesen. Das heißt, der Verkäufer/Vermieter verpflichtet sind dem Makler erforderliche Informationen mitzuteilen. Das sind zum Beispiel Informationen wie: die Summer der Betriebskosten (Vorschreibung), die Größe der Wohnung, etc.
Wiederum ist der Makler verpflichtet den Verkäufer/Vermieter über den Verkaufsprozess auf dem Laufenden zu halten, zum Beispiel mit einem Anfrageprotokoll. In einem Anfrageprotokoll werden alle Interessenten mit vollständigem Namen, Anschrift und Telefonnummer festgehalten. 

Provisionsvereinbarung

Hier wird die Höhe der Provision für den Makler festgelegt. Das kann ein Prozentanteil vom Kaufpreis sein oder eine pauschale Summe, die vorab ausgemacht wurde. Die Provision ist nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages an den Makler zu bezahlen.

Besondere Provisionsvereinbarung

Bei diesem Punkt wird noch einmal genau darauf eingegangen in welchen Fällen ein Makler ebenfalls berechtigt ist eine Provision zu verlangen. Hier einige Beispiele dazu. Die besondere Provisionsvereinbarung tritt in Kraft,

  • wenn der Verkäufer sich zum Beispiel entschließen sollte doch lieber zu vermieten.
  • wenn der Verkäufer/Vermieter ohne wichtigen Grund den Vertrag vorzeitig auflöst
  • wenn der Verkäufer/Vermieter noch einen weiteren Makler mit der Vermittlung des Objekts beauftragt
  • wenn der Verkäufer/Vermieter selbst tätig wird und einen Käufer findet

Rücktrittsrecht und Widerrufsbelehrung

Hier wird der Auftraggeber darüber informiert, dass er ab Vertragsabschluss ein 14 tägiges Rücktrittsrecht hat. Dieses Recht gilt nur, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers unterzeichnet wurde. Das bedeutet, dass der Makler innerhalb dieser 14 Tage nicht tätig werden darf. Ist es jedoch vom Verkäufer/Vermieter gewünscht, dass der Makler sofort an die Arbeit geht, kann ein vorzeitiges Tätigwerden vereinbart werden. Wird der Makler sofort tätig, verliert der Eigentümer das Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

Unterschrift vom Verkäufer/Vermieter und Makler

Wichtig ist, dass der Verkäufer/Vermieter eine Kopie des Alleinvermittlerauftrages und eine Nebenkostenübersicht bekommt.

Da es beim Ausfüllen des Alleinvermittlungsauftrages oft zu Unklarheiten kommt, gehe ich den Vertrag mit meinen Kunden immer persönlich durch. Wir besprechen das gesamte Formular Schritt für Schritt und ich gehe auf jede Frage ein. Hier beantworte ich für Sie die häufigsten Fragen, die ich zum Maklervertrag von meinen Kunden gestellt bekomme.