Die 4 häufigsten Fragen zur Immobilienleibrente | Expertin liefert Antworten
Sie haben Interesse an einer Immobilienleibrente und möchten nun Ihr Wissen darüber erweitern? Oder stecken Sie schon mitten in der Planung und brauchen noch tiefergehende Informationen?
Immer wieder kommen Kunden auf mich zu, die sich bereits mit der Leibrente für Immobilien beschäftigt haben. Trotzdem bleiben viele Fragen offen und einiges ist bei diesem komplexen Thema unklar. Ich kann das sehr gut verstehen. Die Leibrente ist eine komplizierte und nicht alltägliche Angelegenheit.
Um etwas Klarheit in das Thema Immobilienleibrente zu bringen, habe ich in diesem Beitrag die 4 häufigsten Fragen meiner Kunden für Sie verständlich beantwortet.
Antworten auf die 4 häufigsten Fragen zur Immobilienleibrente
Frage 1: Was wird bei einer Immobilienleibrente im Grundbuch eingetragen?
Im Grundbuch wird das gesamte unbewegliche Vermögen (z.B.: Gebäude, Wohnungseigentum, Grundstück) und die wesentlichen Rechtsverhältnisse (z.B.: Pfandrecht, Reallasten, Dienstbarkeiten) eines Objektes festgehalten. Das unbewegliche Vermögen wird auch Grundvermögen genannt.
Die folgenden Punkte sollten Sie vor einer Leibrente prüfen (lassen), da nach der Übergabe einer Immobilie bestimmte Rechtsverhältnisse auf Sie übergehen oder aus dem Grundbuch gelöscht werden:
- Dienstbarkeit (=Servitut) – Eine bestimmte Person hat die Erlaubnis einen Teil des Objektes zu nutzen (z.B.: Mitbenützung einer Zufahrt oder eines Weges).
- Reallast – Der Eigentümer ist dazu verpflichtet bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen, die in Verbindung mit dem Objekt stehen (z.B.: Grabpflege, Erhaltung einer Brücke). Auch die Leibrente wird als Reallast im Grundbuch eingetragen.
- Wohnungsrecht – Eine Person oder mehrere Personen dürfen das Gebäude oder einen Teil des Gebäudes bis zum Tod oder einer festgelegten Zeit nutzen. Das Wohnrecht erlischt bei Auszug aus der Immobilie.
- Fruchtgenussrecht – Die Person oder die Personen, die ein Fruchtgenussrecht erhalten, dürfen das Objekt benutzen und auch verkaufen.
Sie möchten noch mehr über das Grundbuch erfahren? Lesen Sie unter dem folgenden Link meinen Beitrag „Das Grundbuch verstehen“.
Frage 2: Wie wird die Dauer einer Immobilienleibrente bestimmt?
Im Normalfall endet die Leibrentenzahlung mit dem Tod des Leibrentennehmers. Sie haben aber auch die Möglichkeiten die Dauer der Leibrente vertraglich festzulegen:
- Mindestleibrentendauer: Sie können in diesem Fall eine Mindestdauer für die Leibrente vereinbaren. Sollte der Leibrentennehmer frühzeitig versterben, hätten aber dessen Erben weiterhin Anspruch auf die Leibrentenzahlung, bis die Laufzeit zu Ende ist.
- Maximale Leibrentenlaufzeit: Hier haben Sie die Möglichkeit eine Maximaldauer für die Leibrente zu vereinbaren. Der Käufer ist somit abgesichert, einen nicht zu hohen Preis für die Immobilie zu bezahlen.

Frage 3: Wie hoch ist die Leibrente und wie wird sie berechnet?
Die Höhe der Leibrente können Sie frei vereinbaren. Dabei sollten Sie auf mehrere Faktoren achten:
- Verkehrswert der Immobilie – Der Verkehrswert oder Marktwert ist der erzielbare und realistische Preis Ihrer Immobilie. Um einen realistischen Verkehrswert zu ermitteln, sollten Sie einen Profi (Makler, Sachverständiger etc.) beauftragen. Sie können sich auch schon vorab über das Thema in meinem Blogbeitrag informieren: „Immobilienwert ermitteln“.
- Statistische Lebenserwartung des Verkäufers – In der sogenannten Sterbetafel können Sie ablesen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein bestimmtes Alter erreicht wird. Die Lebenserwartung ist zum Beispiel von Alter und Geschlecht der Person abhängig.
- Lebenslanges oder befristetes Wohnrecht und/oder Fruchtgenussrecht – Diese Rechte fließen in die Berechnung des Immobilienwertes mit ein und können den Wert verringern.
- etc.
Für gewöhnlich werden monatliche oder jährliche Leibrentenzahlungen vereinbart. Es gibt aber auch andere Modelle, bei denen eine Anzahlung oder eine Einmalzahlung getätigt werden kann.
Welche Variante für Sie die richtige ist, erfahren Sie vom Immobilienexperten Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich ausführlich beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Frage 4: Was passiert, wenn der Käufer die Leibrente nicht mehr bezahlen kann?
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie sich ein Leibrentennehmer vorab absichern kann, falls der Käufer die Leibrente nicht bezahlen kann:
- Eintragung eines Pfandrechtes im Grundbuch – Mit dem Pfandrecht wird im Grundbuch festgehalten, welchen Betrag der Käufer begleichen muss.
- Bankgarantie – Die Bank übernimmt die Haftung dafür, dass der Käufer regelmäßig und pünktlich bezahlt. Sollte das nicht der Fall sein, kann der Verkäufer das Geld direkt bei der Bank einfordern.
Sie sollten sich bezüglich der Liquidität (= die Fähigkeit Zahlungen fristgerecht zu begleichen) des Käufers auf jeden Fall mit einem Leibrentenvertrag absichern. Dieser Punkt im Vertrag heißt Rückübertragungsklausel.
Mit dieser Klausel haben Sie im Fall, dass der Käufer nicht bezahlen kann, die Möglichkeit den Vertrag rückabzuwickeln.
Mehr zum Thema Leibrentenvertrag können Sie gerne in meinem Beitrag „Leibrente für Immobilien“ nachlesen.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Immobilienleibrente?
Oder haben Sie noch Fragen zu einem anderen Immobilienthema?
Kommen Sie gerne unverbindlich mit Ihren Fragen auf mich zu. Ich bin für Sie da und teile mein Wissen mit Ihnen. Sie brauchen nur kurz Bescheid zu geben.
Rufen Sie mich einfach unter der Nummer +43 676 34 27 188 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt@julia-ulrich.at.
Herzlich,
Julia Ulrich
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